Softwareunternehmen mit E-Recruiting Lösung setzt sich durch Datenschutz von Mitbewerbern ab

Kundennutzen

  • Gewinnung neuer Aufträge durch nachgewiesenen Datenschutz als zertifizierter Auftragnehmer im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO.
  • Datenschutz als Wettbewerbsvorteil
  • Berücksichtigung von Datenschutz schon bei der Produktentwicklung
  • Ausrichtung der Projektbeteiligten auf Kundenbedürfnisse bei der Auftragabwicklung
  • Einführung standardisierter Prozesse zur Auftragsabwicklung
  • Bereitstellung einer datenschutzkonformen Softwarelösung, unmittelbare Unterstützung der Compliance-Anforderungen der Kunden-Kundenunternehmen
  • Unterstützung bei Vertriebsaktivitäten

Ausgangslage

Seit 2010 begleiten wir den Anbieter einer E-Recruiting Lösung bei der Umsetzung von Datenschutz. Aufgrund der angebotenen Dienstleistung ist das Unternehmen immer als Auftragnehmer im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO tätig. Potentielle Interessenten mussten sich daher stets von der Eignung des Unternehmens als Datenverarbeiter überzeugen.

Lösungsweg

Um individuellen aufwendigen Überprüfungen zuvorzukommen, beschloss die Geschäftsführung, sich die Datenschutzaktivitäten zertifizieren zu lassen. Eine Zertifizierung als geprüfter Auftragsverarbeiter erfolgte durch einen externen Zertifizierungsdienstleister. Das erzielte Prüfungsergebnis überzeugte und wurde wiederholt durch Re-Zertifizierungen bestätigt.
Das Softwareunternehmen kommuniziert den zertifizierten Datenschutz über die Unternehmenshomepage und Social Media aktiv als Wettbewerbsvorteil. Bei redaktionellen Beiträgen in verschiedenen Fachzeitschriften unterstützten wir das Engagement des Geschäftsführers.

  • Implementierung von Datenschutz
  • Anpassung der internen Prozesse an Belange der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO
  • Zertifizierung als Auftragnehmer im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO
  • Berücksichtigung der Kundenanforderungen an eine datenschutzkonforme Softwarelösung bei der Produktentwicklung
  • Vor-Ort-Überprüfungen ausgewählter unterstützender Dienstleister (Rechenzentren etc.) durch den eigenen DSB
  • Awareness-Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter
  • Beratung bei Regelungen zur Möglichkeit der werbenden Ansprache nach DS-GVO bzw. BDSG und UWG

Ergebnis

Entstanden ist ein nachgewiesener Wettbewerbsvorteil, der sich in gewonnenen Ausschreibungen dokumentiert, bei denen das erworbene Datenschutzzertifikat entscheidender Faktor war. Das Unternehmen wird als datenschutzkonformer Lösungsanbieter wahrgenommen.

Ein tolles Feedback, das alle Beteiligten anspornt sich weiterhin für den Datenschutz zu engagieren, denn der Erfolg gibt der Unternehmensausrichtung recht. Und uns macht die datenschutzrechtliche Begleitung besonders viel Spaß, wenn das betreute Unternehmen und die Geschäftsführung, für den Datenschutz brennen.

Wie können wir zu Ihrem Erfolg beitragen?