Betroffenenrechte

Worum geht es?

Ziel des Datenschutzrechts ist der Schutz der Persönlichkeitsrechte einer jeden natürlichen Person und deren Recht auf Schutz der Privatsphäre. Neben entsprechenden Vorgaben und Regelungen, an die sich Unternehmen und Einrichtungen halten müssen, haben die Betroffenen über die Betroffenenrechte selbst Möglichkeiten, sich über Verarbeitungen zu informieren und im Zweifelsfall Widerspruch zu erheben.

Damit sich Personen, deren Daten verarbeitet werden, detailliert informieren können, hat der europäische Gesetzgeber den Betroffenen in Form der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) die sogenannten Betroffenenrechte eingeräumt. So sind zum Beispiel alle datenverarbeitenden Stellen gemäß Art. 13 DS-GVO dazu verpflichtet, im Moment der ersten Datenerfassung, Informationspflichten zu erfüllen. Anhand dieser können Betroffene sich z.B. über folgende Sachverhalte informieren:

  • Wer ist die Stelle, die Daten verarbeitet (Verantwortliche Stelle)?
  • Gibt es einen Datenschutzbeauftragten?
  • Was sind die Zwecke der Datenverarbeitung?
  • Sofern Datenverarbeitung auf dem berechtigten Interesse (DS-GVO Art. 6 Abs. 1 f) beruht, die Interessenabwägung (Verantwortliche Stelle <-> Betroffener)
  • Empfänger oder Kategorien von Empfängern
  • Bei Übermittlung in Drittstaaten die Sicherstellung des Schutzniveaus
  • Dauer der Datenverarbeitung (Wann werden Daten gelöscht?)

Neben den Informationspflichten haben Betroffene noch weitreichendere Möglichkeiten, sich über Verarbeitungen zu informieren und Einfluss auf diese zu nehmen:

Betroffenenrechte im Detail

Recht auf Auskunft

Jede natürliche Person kann ungeachtet der Tatsache, ob die verantwortliche Stelle tatsächlich personenbezogene Daten über sie verarbeitet, eine Anfrage stellen ob- und welche personenbezogene Daten über sie verarbeitet werden.

Recht auf Berichtigung

Betroffene haben das Recht die Korrektur falscher Daten zu verlangen. Dies kann z.B. zum Tragen kommen, nachdem bei einem Auskunftsersuchen aufgefallen ist, das Daten nicht mehr korrekt / aktuell sind.

Recht auf Löschung

Betroffene haben das Recht, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Sofern dem keine Zwecke oder Aufbewahrungsfristen der verantwortlichen Stelle gegenüberstehen, ist diese Aufforderung durch den Verantwortlichen umzusetzen.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

In manchen Fällen kann das Recht auf Löschung z.B. aufgrund von Aufbewahrungsfristen nicht gewährt werden. In diesen Fällen, kann dem Betroffenen angeboten werden, die Verarbeitung einzuschränken. So werden die betroffenen Daten z.B. aus dem Live-System genommen und sind nur noch einem sehr kleinen Personenkreis zugänglich.

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Verantwortliche Stellen sind verpflichtet, die betroffenen Personen darüber zu informieren, dass es ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde gibt. Ebenfalls sollten in diesem Rahmen die Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde genannt werden.

Mitteilungspflicht

Die verantwortliche Stelle teilt allen Empfängern, denen die Daten einer betroffenen Person offengelegt wurden mit, ob Berichtigungen oder Löschungen an den Daten durchgeführt wurden. So wird sichergestellt, dass die Daten überall korrekt vorliegen.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Betroffene haben das Recht, die sie betreffenden Daten, in einem allgemeingültigen Format (strukturiert, maschinenlesbar) vom Verantwortlichen zu erhalten.

Widerspruchsrecht

Die betroffene Person hat das Recht Widerspruch gegen Verarbeitungen einzulegen, die sich auf das berechtigte Interesse (DS-GVO Art. 6 Abs. f) oder für die Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse (DS-GVO Art. 6 Abs. e) beziehen.

Einschränkung von automatisierten Einzelentscheidungen

Betroffene von Datenverarbeitungen haben das Recht nicht einer auf ausschließlich automatisierten Verarbeitung (inklusive Profiling) und einer darauf beruhenden Entscheidung unterworden zu werden.

Ihr Nutzen

Sinn und Zweck der Informationspflichten und der verschiedenen Betroffenenrechte ist es, dass die Datenverarbeitung bei den verantwortlichen Stellen so fair und transparent wie möglich durchgeführt wird. So haben betroffene Personen stets die Möglichkeit, die Kontrolle über die eigenen Daten zu wahren. Die Kontrolle und somit die Sicherstellung der eigenen Privatsphäre wird durch die Mittel der Datenschutz-Grundverordnung gestärkt.

Verfasser: Steven Bösel

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