Datenschutzberatung von ENSECUR

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Unser Anspruch: Datenschutz besser machen.

Externer Datenschutzbeauftragter für kleine und mittelständische Softwareunternehmen mit Datenschutzanforderungen von Auftraggebern, Sozialen Einrichtungen und Industrieunternehmen mit Datenschutzanforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bzw. dem DSG-EKD oder dem KDG im Südwesten (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen).

  • Datenschutzberatung durch erfahrene Datenschutzbeauftragte in allen Sachverhalten nach DS-GVO, DSG-EKD und KDG
  • Sensibilisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Unterstützung betrieblicher Datenschutzkoordinatoren und Datenschutzbeauftragter

Produkte

Beratungsbranchen

Ihr externer Datenschutzbeauftragter von ENSECUR

Datenschutz von ENSECUR bzw. Datenschutz besser machen bedeutet für Sie:

Kundenorientiert

Ihre Bedürfnissen und Ihre individuellen Datenschutzanforderungen stehen für uns als Datenschutzbeauftragte im Vordergrund.

Entlastend

Übernahme der Datenschutzaufgaben durch einen Experten und unmittelbare Entlastung von Ihnen und Ihrer Organisation.

Messbar und leistungsorientiert

Ihr individueller Datenschutzbedarf wird durch uns ermittelt und für Sie messbar. Ihre Investition ist langfristig kalkulierbar.

Qualifiziert und persönlich

Ihre Datenschutz-Herausforderungen werden von qualifizierten Beratern und Datenschutzbeauftragten mit Sozialkompetenz, Persönlichkeit und KVP-Mentalität gelöst.

Verständlich und kommunikativ

Ihre Berater haben ein offenes Ohr für Ihre Probleme und verfügen über Augenmaß zur Lösungsfindung. Sie sprechen Ihre Sprache und pflegen eine verständliche Kommunikation.

Zufriedenheits-Garantie

Wenn Sie als Neukunde nicht innerhalb von 6 Monaten zufrieden sind, können Sie den Vertrag mit Ihrem Datenschutzbeauftragten sofort lösen!

Ihr externer Datenschutzbeauftragter von ENSECUR mit Zufriedenheitsgarantie*

*Neukunden im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags zur Stellung des externen Datenschutzbeauftragten erhalten ein Sonderkündigungsrecht innerhalb der ersten 6 Monate nach Vertragsbeginn eingeräumt. Zur Wahrnehmung ist die Kündigungserklärung in Schriftform mitzuteilen.

Digitalisierung begleiten und datenschutzkonfom gestalten

Unternehmen und Organisationen stehen vor großen Herausforderungen. Digitale Entwicklungen verändern ganze Brachen und deren Produkte und Dienstleistungen. Anstatt auszuharren und abzuwarten bis Wettbewerber neue Ansätze gefunden haben, mit denen sie bestehende Lösungen disruptiv zerstören, sollten Organisationen handeln. Sie müssen nicht zwingend die Geschäftsmodelle anderer zerstören. Eigene Prozesse durch digitale Lösungen zu verbessern und damit wettbewerbsfähig zu bleiben, kann ebenso ein Ziel sein.

Digitalisierung verändert bestehende Prozesse

Digitale Lösungen verändern bestehende Prozesse und Gewohnheiten. Mitarbeiter trafen sich in der Vergangenheit persönlich, um Themen mit anderen Kollegen zu besprechen. Nun ermöglicht eine Videokonferenzsoftware, dass alle Teilnehmerinnen sich von unterschiedlichen Orten in die virtuelle Besprechung einwählen und daran teilnehmen. Per Zeiterfassungssoftware buchen Softwareentwickler ihre Stunden auf das jeweilige Kundenprojekt und die Buchhaltung verrechnet die geleisteten Stunden an die Kunden am Ende des Monats. Eine andere Organisation löst einen Fragebogen in Papier durch ein digitales Formular auf einer Webseite ab und erhält von den Teilnehmern die Antworten schneller, als dies bisher der Fall war.

Digital first. Bedenken second. Datenschutzverstoß third.

Die genannten Beispiele haben eines gemeinsam: Egal ob übermittelter Videoinhalt, erfasste Stunden oder Antworten im Formular, es geht dabei um Daten und fast immer um personenbezogene Daten. Wenn Ihre Organisation gemäß dem Motto „Digital first. Bedenken second“ oder „Daten sind das neue Öl“, handelt, dann denken Sie dabei auch immer an den Datenschutz. Denn nur, wenn Sie den gesetzlichen Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) beachten, vermeiden Sie unliebsame Überraschungen à la „Datenschutzverstoß third“ bzw. dass Ihr neues Öl kurzerhand in Flammen aufgeht.

Der externe Datenschutzbeauftragte als Co-Pilot der Digitalisierung

Wir sind davon überzeugt, dass externe Datenschutzbeauftragte Sie als Co-Pilot der Digitalisierung begleiten können. Selbstverständlich diskutieren Sie mit diesen darüber, ob Sie die Daten für diesen oder jenen Zweck verwenden dürfen. Oder darüber, wie Sie die Daten schützen müssen, damit die Risiken für die Betroffenen so gering als möglich ausfallen. Wenn Sie den oder die Richtige(n) an Bord haben, so unterstützt er oder sie Sie bei Ihrem Vorhaben. Ziehen Sie daher Ihren Datenschutzbeauftragten rechtzeitig ins Vertrauen, beteiligen Sie ihn an ihren Plänen und nutzen Sie dessen Beratung. Damit vermeiden Sie teure Fehlentwicklungen, die Sie später aufwändig reparieren müssen.

Wir begleiten Ihr digitales Vorhaben als externe Datenschutzbeauftragte

Als externe Datenschutzbeauftragte, die nicht nur Datenschutz, sondern auch die Digitalisierung besser machen, unterstützen wir gerne Ihr digitales Vorhaben.

Softwareentwicklung

Software datenschutzkonform entwickeln mit datenschutzfreundlichen Voreinstellungen und Datenschutz durch Technik

Prozesse digitalisieren

Digitale Prozesse auf Datenschutzanforderungen prüfen und erforderliche Hinweise geben

Produkte mitgestalten

Produkte, die Daten verarbeiten, so gestalten, dass sie datenschutzfreundlich sind

Softwareeinführung

Software so auf den Markt bringen, dass sie datenschutzkonform zum Einsatz kommt.

Warum Sie unsere Beratung nutzen sollten?

  • Als externe Datenschutzbeauftragte begleiten wir seit 2011 die digitalen Vorhaben unserer Kunden. Durch unsere Spezialisierung auf Softwareunternehmen kennen wir die gängigen Anforderungen des Datenschutzes in der Softwareentwicklung.
  • In unseren Kundenprojekten gestalten wir regelmäßig digitale Prozesse mit. Egal ob eine soziale Einrichtung eine digitale Klientenakte oder Personalakte einführen, oder eine datenschutzaffine Organisation sich für ihr neues eLearning, Wissensmanagement, Auftragserfassung oder externes Hosting in der „Cloud“ unseren Rat einholen möchte
  • Kunden, die Produkte entwickeln, mit denen sie durch eine App oder Sensoren personenbezogenen Daten verarbeiten, suchen unseren Rat, um auf der sicheren Seite zu sein.
  • Immer wieder beraten wir Kunden bei der Einführung neuer Software, wie z.B. Videokonferenzsysteme, Buchungssysteme, MS 365, Zeiterfassung, Buchhaltung. Wenn dabei eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist, so unterstützen wir selbstverständlich auch dabei!
  • Und last but not least: Digitalisierung unte Berücksichtigung von Datenschutzanforderungen kann auch als Chance wahrgenommen werden sich bewusst gegenüber Wettbewerbern abzugrenzen!

Wie können wir Ihr digitales Vorhaben unterstützen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir finden gemeinsam eine passende Lösung!


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